07. Dezember 2022

EU-Taxonomie – Maßnahmen zur Nachhaltigkeit sind Chance für Unternehmen

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Die aktuellen Vorgaben für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit haben nicht nur Auswirkungen auf große Firmen. Viele kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland unterschätzen noch immer die Konsequenzen für das eigene Geschäft. Dabei ist es dringend notwendig, das eigene Geschäftsmodell zu überprüfen und langfristig zu verändern. In diesem Artikel erfahren Sie, was jetzt zu tun ist.

Foto: S. Herrmann & F. Richter auf Pixabay

 Die Taxonomie-Verordnung – der Green Deal

Am 6. Juli veröffentlichte die EU-Kommission die endgültige Fassung des Gesetzes zur Taxonomie-Verordnung. Ziel ist es, den Green Deal in die Praxis umzusetzen. Dafür muss genau festgelegt werden, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig eingestuft werden.  

Die sechs Umweltziele der Taxonomie

 Die Taxonomie definiert sechs Umweltziele:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Mindestens eines der Ziele muss erfüllt sein, damit eine Unternehmensaktivität als „grün" gilt.

Große Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen müssen jetzt schon angeben, ob ihre Aktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung ökologisch nachhaltig sind. Als ökologisch nachhaltig gelten Wirtschaftsaktivitäten, die alle folgenden Ziele erfüllen:

  • zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele beitragen,
  • keines der sechs Umweltziele beeinträchtigen,
  • einen Mindestschutz erfüllen
  • und den technischen Bewertungskriterien entsprechen.
Foto: annca auf Pixabay

Die Offenlegungsverordnung für Unternehmen

Ein weiterer Grund für die Dringlichkeit des Themas ist die Offenlegungsverordnung der EU. Diese gilt bereits seit März 2022. Sie verlangt für Kapitalanlagen eine Dokumentation, inwieweit Anbieter und Produkte die ESG-Kriterien erfüllen. Die ESG-Kriterien stehen für bestimmte Nachhaltigkeitsansprüche in Bezug auf Environment (Umwelt), Social (Sozialstandards) und Governance (Unternehmensführung).

Der Einfluss der EU-Taxonomie auf Finanzierungen 

Auch Kreditvergaben sind davon abhängig, ob das Unternehmen nachhaltig wirtschaftet. Darauf sind viele noch nicht vorbereitet. Kapitalgeber aller Art – auch die eigene Hausbank – werden ihre Mittel- und Kreditvergaben mehr und mehr an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten (müssen). Dann kann es passieren, dass Investitionen aufgrund fehlender Nachhaltigkeit nicht mehr finanziert werden können. In der Folge kann das Unternehmen am Markt schnell den Anschluss verlieren.

Der Nachweis der Nachhaltigkeit ist die Zukunft

Viele werden die Nachweispflicht als bürokratische Belastung empfinden, aber es hilft nichts: Auch Mittelständler mit mehr als 250 Mitarbeitenden und mehr als 40 Millionen Umsatz müssen sich umstellen: Ab 2023 müssen sie sich darauf einstellen, einen umfangreichen Bericht über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsaktivitäten abzugeben. Bis dahin bleibt nicht mehr viel Zeit, um die notwendigen Daten zu sammeln und aufzubereiten. Ab 2026 müssen dann auch kleinere Unternehmen die neuen Berichterstattungspflichten erfüllen.

 

Das Lieferkettengesetz

Darüber hinaus geraten mittelständige und kleinere Zulieferer für größere Betriebe unter Druck. Denn diese Betriebe müssen sich an das deutsche Lieferkettengesetz (Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten) halten. Durch dieses Gesetz sind sie dazu verpflichtet, darüber zu wachen, dass ihre Zulieferer nicht gegen menschrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten verstoßen. Auch hier werden entsprechende Berichte verlangt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 für Betriebe mit mehr als 3000 Beschäftigte in Kraft, ein Jahr später schon für Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten. Aktuell berät die EU-Kommission zudem einen Entwurf, der schon für Betriebe ab 500 Arbeitnehmer gelten soll.  

Jetzt die Weichen stellen – Checkliste für den Einstieg in die EU-Taxonomie

Analyse des Status Quo

  • Wo befinden sich das eigene Unternehmen und die Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf die EU-Ziele?
  • Welche Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz werden bereits umgesetzt?
  • Welche Spuren hinterlässt das Unternehmen?

Neuausrichtung des Geschäftsmodells 

 Für Ihr Unternehmen bietet sich mit der Umstellung auf mehr Nachhaltigkeit eine Reihe von Chancen für Innovation und Wachstum. Bei den folgenden Themen sollten Sie nach neuen Möglichkeiten suchen:

  • Nachhaltige Beschaffung
  • Bessere Logistik- und Vertriebsmöglichkeiten
  • Schlankere Herstellungsverfahren
  • Neue Produkt- und Serviceangebote.

Berücksichtigen Sie außerdem die Potenziale der Kreislaufwirtschaft und reduzieren Sie die Verschwendung von Ressourcen und Redundanzen.

Überwachung und Berichterstattung 

Nur messbare Maßnahmen werden auch umgesetzt. Betrachten Sie daher Nachhaltigkeits- und CSR (Corporate Social Responsibility)-Berichte als Auslöser für neue Optionen und Ideen. Setzen Sie neue Berichtsstandards ein, um konform zu bleiben und die strategische Neuausrichtung des Geschäfts fortzusetzen: Konsolidieren und sammeln Sie dafür CSR-Daten, wählen Sie die optimalen Tools und Reporting-Frameworks  

Fazit 

Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deal haben einen beachtlichen Einfluss auf Unternehmen aller Größen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen unterschätzen die Auswirkungen auf ihr Geschäft häufig noch.

Die EU-Taxonomie definiert sechs Umweltziele. Mindestens eins dieser Ziele muss erfüllt sein, damit eine Unternehmensaktivität als nachhaltig eingestuft wird. Die Berichterstattung über die Einhaltung wird absehbar auch für kleine und mittlere Unternehmen Pflicht.

Seit März 2022 gilt außerdem die Offenlegungsverordnung der EU. Sie besagt, dass für Kapitalanlagen dokumentiert werden muss, inwieweit die sogenannten ESG-Kriterien erfüllt werden. Das wird in Zukunft einen großen Einfluss auf Finanzierungsvorhaben von Unternehmen haben.

Auch das Lieferkettengesetz hat einen Einfluss auf Unternehmen und ist besonders für kleinere Zulieferer relevant. Die Unternehmen müssen überwachen, dass ihre Zulieferer menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einhalten.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen ist es also höchste Zeit, sich mit den aktuellen Verordnungen auseinanderzusetzen. Nur so kann das eigene Unternehmen zukunftsfähig aufgestellt werden. 

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